Ferienwohnungen
in
Zermatt

Ihr Partner für Ihre Ferien in Zermatt

AGB's
Ferienwohnungen Zermatt

Vertragsabschluss und Leistungen

Der Vertrag zwischen dem Gast und dem Vermieter (Ferienwohnungen Zermatt GmbH) kommt mit der vorbehaltlosen Reservationsbestätigung für Ferienwohnungen zustande. Die vorliegenden Buchungsbedingungen für Ferienwohnungen gelten für alle Reiseteilnehmer. Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder der Bestätigung. Die im Vertrag genannte Personenzahl ist auf jeden Fall zu respektieren. Für Veränderungen, die ohne unser Wissen nach Drucklegung entstanden sind, sowie für mögliche Druckfehler, für die wir uns entschuldigen, können wir keine Haftung übernehmen.

Preise

Die in der Reservierungsbestätigung für die Ferienwohnung aufgeführten Preise in Schweizer Franken sind verbindlich. Eine Preisanpassung ist bei Einführung oder Erhöhung von Taxen, Abgaben, Steuern ist bis 3 Wochen vor Vertragsbeginn möglich.

Änderungen und Stornierungen durch den Gast

Wir verstehen, dass sich Reisepläne ändern können.
Dennoch bitten wir um Verständnis, dass Stornierungen für unsere Ferienwohnung wie folgt geregelt sind:

• Bis 90 Tage vor Anreise: Kostenfreie Stornierung.
• Bis 60 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamtbetrags werden als Stornogebühr einbehalten.
• Ab 59 Tage vor Anreise: 100 % des Gesamtbetrags werden als Stornogebühr einbehalten.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um sich gegen unvorhergesehene Ereignisse abzusichern.

Höhere Gewalt

Im Ferienverkehr können immer wieder Extremfälle auftreten, welche der Vermieter nicht verhindern kann. Hindern uns höhere Gewalt, Umweltkatastrophen oder Naturgewalten an unserer Vermittlungstätigkeit, so sind wir berechtigt, die Buchung entschädigungslos zu kündigen. Verhindern andere Gründe, die ebenfalls von uns nicht zu vertreten sind, das Erbringen der Leistung, so können wir Sie entweder in eine andere Wohnung umbuchen oder notfalls die Buchung kündigen. In den obengenannten Gründen erhalten Sie bei Nicht- Beanspruchung der Leistung den eingezahlten Betrag zurück, verzichten indessen auf weitere Ansprüche.

Haftung

Der Vermieter haftet für die ordnungsgemässe Reservation vor Ort. Der Vermieter haftet jedoch nicht für unvorhersehbare Gegebenheiten, die vom Vermieter nicht beeinflusst werden können, wie:

• Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung sowie Einrichtungen wie Heizung, Lift usw.

• Verminderung des Mietwertes infolge Umweltschäden, vorübergehende erhöhte Lärm (Baustelle, Party, usw.).

• Für den persönlichen Versicherungsschutz (insbesondere Unfall- und Krankenversicherung, Sach- und Gepäckschäden sowie Gepäckverlust) hat jeder Teilnehmer selber aufzukommen. Die Ferienwohnungen Zermatt GmbH lehnt jegliche Haftung ab.

• Für Schäden, die nachweislich während des Aufenthaltes vom Gast verursacht werden, muss der Gast vollumfänglich aufkommen. Allfällige Schäden sind dem Besitzer oder dessen Vertreter vor Abreise zu melden.

Verspätete Anreise, vorzeitige Abreise

Für die Anreise ist der Gast selber verantwortlich. Bei verspäteter Ankunft infolge von Störungen und Behinderungen im öffentlichen wie privaten Verkehr (einschliesslich Eisenbahn und Flug) usw. sowie persönlichen Gründen, erfolgt keine Rückerstattung. Bei vorzeitiger Abreise bleibt der gesamte Betrag geschuldet.

Beanstandungen

Sollten beim Bezug des Objektes Mängel vorhanden sein, bzw. später eintreten, sollten Sie einen Schaden erleiden oder sonst Anlass zu Beanstandungen haben, ist dies unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Vermieter wird bemüht sein, angemessene Abhilfe zu leisten. Wir weisen deutlich darauf hin, dass auf Beanstandungen oder allfällige Ansprüche nur nach Mitteilung innert 72 Stunden nach Inanspruchnahme der Dienstleistung eingegangen werden kann. Diese Ansprüche sind zudem innert 10 Tagen nach Aufenthaltsdauer an den Vermieter schriftlich einzureichen, da ansonsten jeder Schadenersatzanspruch erlischt. Der Schadenersatzanspruch übersteigt in keinem Falle die Höhe der Mietsumme.

Im Weiteren gilt Schweizerisches Recht. Als Gerichtsstand wird Visp (Schweiz) vereinbart.

Stand: März 2025

Footer-Bereich