Haftung
Der Vermieter haftet für die ordnungsgemässe Reservation vor Ort.
Der Vermieter haftet jedoch nicht für unvorhersehbare Gegebenheiten, die vom Vermieter nicht beeinflusst werden können, wie:
• Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung sowie Einrichtungen wie Heizung, Lift usw.
• Verminderung des Mietwertes infolge Umweltschäden, vorübergehende erhöhte Lärm (Baustelle, Party, usw.).
• Für den persönlichen Versicherungsschutz (insbesondere Unfall- und Krankenversicherung, Sach- und Gepäckschäden sowie Gepäckverlust) hat jeder
Teilnehmer selber aufzukommen. Die Ferienwohnungen Zermatt GmbH lehnt jegliche Haftung ab.
• Für Schäden, die nachweislich während des Aufenthaltes vom Gast verursacht werden, muss der Gast vollumfänglich aufkommen.
Allfällige Schäden sind dem Besitzer oder dessen Vertreter vor Abreise zu melden.