Der Vertrag zwischen dem Gast und dem Vermieter (Ferienwohnungen Zermatt GmbH) kommt mit der vorbehaltlosen
Reservationsbestätigung für Ferienwohnungen zustande. Die vorliegenden Buchungsbedingungen für
Feriemwohnungen gelten
für alle Reiseteilnehmer.
Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder der Bestätigung.
Die im Vertrag genannte Personenzahl ist auf jeden Fall zu respektieren.
Für Veränderungen, die ohne unser Wissen nach Drucklegung entstanden sind, sowie für mögliche
Druckfehler, für die wir uns entschuldigen, können wir keine Haftung übernehmen.
Vertragsabschluss und Leistungen
Preise
Die in der Reservierungsbestätigung für die Ferienwohnung aufgeführten Preise in Schweizer
Franken sind verbindlich.
Eine Preisanpassung ist bei Einführung oder Erhöhung von Taxen, Abgaben, Steuern ist bis 3 Wochen vor
Vertragsbeginn möglich.
änderungen und Stornierungen durch den Gast
Es gelten untenstehende Annullationenbedingungen falls in der Reservierungsbestätigung nicht andersweitig festgelegt:
Treten Sie 45 Tage vor dem gebuchten Datum vom Angebot zurück, und zwar aus einem Grund, der nicht durch den
Annullierungskosten-Schutz oder durch eine von Ihnen abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, werden Ihnen folgende
Beträge in Prozenten des Angebotes belastet:
• Bis 45 Tage: Bearbeitungsbegühr von CHF 100
• 44-30 Tage vor Arrangementbeginn: 50% des Arrangementpreises
• 29-0 Tage vor Arrangementbeginn und no-show (Nicht-Erscheinen): 100% des Arrangementpreises
Maßgebend ist das Eintreffen der Mitteilung; bei Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen ist der nächste Werktag maßgebend.
Bei Annullationen muss der Grund der Absage schriftlich an den Vermieter mitgeteilt werden.
Für den Gast empfiehlt es sich eine Annullationskostenversicherung (5% vom Gesamtpreis) abzuschließen.
Diese Versicherung deckt das Annullierungsrisiko in Härtefällen. Als Härtefälle gelten Krankheit, Unfall oder Todesfall
des Versicherten oder einer ihm persönlich nahestehenden Person. Der entsprechende Nachweis muss schriftlich erbracht werden
und dessen Kontrolle durch einen Vertrauensarzt bleibt vorbehalten.
Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 pro Buchung wird auf jeden Fall erhoben (ist nicht durch den Annullierungskosten-Schutz gedeckt).
Ersatzperson: Falls der Gast das gebuchte Arrangement nicht antreten kann, jedoch in der Lage ist, uns eine Ersatzperson bekanntzugeben,
fallen keine Mehrkosten an. Maßgebend sind die Allgemeinen Bedingungen der Annullationskostenversicherung.
Höhere Gewalt
Im Ferienverkehr können immer wieder Extremfälle auftreten, welche der Vermieter nicht verhindern kann.
Hindern uns höhere Gewalt, Umweltkatastrophen oder Naturgewalten an unserer Vermittlungstätigkeit, so sind wir berechtigt,
die Buchung entschädigungslos zu kündigen. Verhindern andere Gründe, die ebenfalls von uns nicht zu vertreten sind,
das Erbringen der Leistung, so können wir Sie entweder in eine andere Wohnung umbuchen oder notfalls die Buchung kündigen.
In den obengenannten Gründen erhalten Sie bei Nicht- Beanspruchung der Leistung den eingezahlten Betrag zurück,
verzichten indessen auf weitere Ansprüche.
Haftung
Der Vermieter haftet für die ordnungsgemässe Reservation vor Ort. Der Vermieter haftet jedoch nicht für unvorhersehbare
Gegebenheiten, die vom Vermieter nicht beeinflusst werden können, wie:
• Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung sowie Einrichtungen wie Heizung, Lift, usw.
• Verminderung des Mietwertes infolge Umweltschäden, vorübergehende erhöhte Lärmemmissionen, z.B. Baustelle, Party,
usw.
• Für den persönlichen Versicherungsschutz (insbesondere Unfall- und Krankenversicherung, Sach- und Gepäckschäden
sowie Gepäckverlust) hat jeder Teilnehmer selber aufzukommen. Die Zermatt Apartments GmbH lehnt jegliche Haftung ab.
• Für Schäden, die nachweislich während des Aufenthaltes vom Gast verursacht werden, muss der Gast
vollumfänglich aufkommen.
Allfällige Schäden sind dem Besitzer oder dessen Vertreter vor Abreise zu melden.
Verspätete Anreise, vorzeitige Abreise
Für die Anreise ist der Gast selber verantwortlich. Bei verspäteter Ankunft infolge von Störungen und Behinderungen im öffentlichen
wie privaten Verkehr (einschließlich Eisenbahn und Flug) usw. sowie persönlichen Gründen, erfolgt keine Rückerstattung.
Bei vorzeitiger Abreise bleibt der gesamte Betrag geschuldet.
Beanstandungen
Sollten beim Bezug des Objektes Mängel vorhanden sein, bzw. später eintreten, sollten Sie einen Schaden erleiden oder
sonst Anlass zu Beanstandungen haben, ist dies unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Vermieter wird bemüht sein,
angemessene Abhilfe zu leisten. Wir weisen deutlich darauf hin, dass auf Beanstandungen oder allfällige Ansprüche nur nach
Mitteilung innert 72 Stunden nach Inanspruchnahme der Dienstleistung eingegangen werden kann.
Diese Ansprüche sind zudem innert 10 Tagen nach Aufenthaltsdauer an den Vermieter schriftlich einzureichen,
da ansonsten jeder Schadenersatzanspruch erlischt. Der Schadenersatzanspruch übersteigt in keinem Falle die Höhe der Mietsumme.
Im Weiteren gilt Schweizerisches Recht. Als Gerichtsstand wird Visp (Schweiz) vereinbart.
Stand: März 2020