Höhere Gewalt
Im Ferienverkehr können immer wieder Extremfälle auftreten, welche der Vermieter nicht verhindern kann. Hindern uns höhere Gewalt, Umweltkatastrophen oder Naturgewalten an unserer Vermittlungstätigkeit, so sind wir berechtigt, die Buchung entschädigungslos zu kündigen. Verhindern andere Gründe, die ebenfalls von uns nicht zu vertreten sind, das Erbringen der Leistung, so können wir Sie entweder in eine andere Wohnung umbuchen oder notfalls die Buchung kündigen. In den obengenannten Gründen erhalten Sie bei Nicht- Beanspruchung der Leistung den eingezahlten Betrag zurück, verzichten indessen auf weitere Ansprüche.